Motorrad-klassen
Hier findet Ihr den Überblick über die Motorrad Klassen die Ihr bei uns erreichen könnt.
Damit Ihr zu Eurer Führscheinprüfung antreten könnt, wird außer den erforderlichen Pflichtstunden in der Theorie und der Praxis, Folgendes benötigt:
- Bescheinigung Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Passbild (biometrisch)
Die o.g. Punkte beziehen sich auf alle Führerscheinklassen, ausgenommen Mofa.
Motorrad Schutzkleidung ist in allen Größen für Euch bei uns in der Fahrschule vorhanden.
Das dürft Ihr mit der Fahrerlaubnis Klasse A fahren: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre (bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM und Mofa
Für die Fahrerlaubnis Klasse A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM und M
Der Führerschein Klasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM und M
Die Fahrerlaubnis Klasse AM erlaubt Euch das fahren von zweirädrigen Krafträdern, dreirädrigen Krafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.
Bei allen Fahrzeugen gilt, dass die maximale Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h liegt und der Hubraum des Verbrennungsmotors auf 50 ccm begrenzt sein muss.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Mofa
Folgende Bedingungen gelten für Euer Mofa:
nicht mehr als 50 ccm Hubraum
Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h
nur ein Sitzplatz darf verwendet werden
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klasse: keine
Theorie- und Praxisstunden für Euren Mofa-Führerschein:
Laut Gesetz sind 6 Theoriestunden von je 90 Minuten vorgeschrieben.
Sobald Ihr alle Theoriestunden absolviert und die Prüfungsfragen drauf habt, könnt Ihr in die theoretische Prüfung gehen.
Der Praxisunterricht enthält eine 90-minütige Fahrstunde.
Eine praktische Prüfung muss nicht absolviert werden.
Ab dem 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl196 Leichtkrafträder welche unter der Klasse A1 fallen fahren.
Dein Führerschein ist ein Klick entfernt!
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