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Auto-klassen

Hier findet Ihr den Überblick über die Auto Klassen die Ihr bei uns erreichen könnt.

Damit Ihr zu Eurer Führscheinprüfung antreten könnt, wird außer den erforderlichen Pflichtstunden in der Theorie und der Praxis, Folgendes benötigt:

  • Bescheinigung Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Passbild (biometrisch)

Die o.g. Punkte beziehen sich auf alle Autoführerscheinklassen.

Das dürft Ihr mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, ausgenommen dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Grundsätzlich dürft Ihr mit dem BF17 Führerschein alles fahren, was auch in der Klasse B enthalten ist.Allerdings muss bei dem Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zusätzlich mindestens eine Begleitperson eingetragen werden. Diese Begleitperson muss mit Euch im Auto sitzen, wenn Ihr fahrt.

Durch das begleitete Fahren ab 17 habt Ihr die Möglichkeit, bereits vor Eurer Volljährigkeit Fahrpraxis zu erlangen. Eure Begleitperson soll lediglich als Helfer fungieren und Euch Ratschläge geben, keinesfalls in Euer Fahren eingreifen.

Folgende Voraussetzungen muss Eure Begleitperson erfüllen:

über 30 Jahre alt
seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung

Mindestalter: 17 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, L und Mofa

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) Fahrzeugkmbinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der zGM über 750 kg, sofern die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber max.4250kg beträgt.

Dein Führerschein ist ein Klick entfernt!

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